Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 20. September 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Warenlieferung und Leistungen zwischen SANITA systems UG (haftungsbeschränkt), Schützenstraße 9, 12165 Berlin (nachfolgend „Verkäufer"), und Unternehmern, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 14 BGB).
(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
SANITA systems UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführung: Tom Herold, Thomas Müller
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 260783
USt‑IdNr. DE366217252
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
(3) Der Kunde garantiert die Richtigkeit seiner übermittelten Kontaktdaten und ist verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Leistungsgegenstand und Dienstleistungen
(1) Der Verkäufer liefert Hard- und Software, insbesondere Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie IT-Sicherheitstechnik (u. a. Firewalls), erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Installation, Einrichtung, Konfiguration, Betrieb, Wartung und Support, und vermittelt Verträge über Leistungen Dritter (§ 5).
(2) Soweit Dienstleistungen Gegenstand des Vertrages sind, schuldet der Verkäufer kein bestimmtes Erfolgsergebnis, sondern die sorgfältige, fachgerechte und nach bestem Wissen erbrachte Ausführung der vereinbarten Tätigkeit (Dienstvertrag). Empfehlungen und Auskünfte des Verkäufers begründen keine Garantie eines bestimmten Erfolges.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung entsprechend qualifizierter Dritter zu bedienen.
§ 5 Vermittlung von TI-Anschlüssen und Leistungen Dritter
(1) Soweit Verträge über TI-Anschlüsse (insbesondere die Anbindung an die Telematikinfrastruktur über hierfür zugelassene Anbieter) oder sonstige Leistungen Dritter Gegenstand des Angebots sind, wird der Verkäufer ausschließlich als Vermittler tätig. Der Vertrag über den TI-Anschluss bzw. die Drittleistung kommt in diesem Fall unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande; der Verkäufer wird nicht Vertragspartei dieses Vertrages und übernimmt keine eigene Verpflichtung zur Erbringung der vermittelten Leistung.
(2) Für Inhalt, Umfang, Laufzeit, Entgelte und Abwicklung der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.
(3) Der Verkäufer schuldet im Rahmen der Vermittlung lediglich die sorgfältige Weiterleitung der vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen an den Drittanbieter. Für Leistungsstörungen des Drittanbieters — insbesondere Verfügbarkeit, Störungen, Leistungsänderungen, Preisanpassungen oder Kündigungen durch den Drittanbieter — haftet der Verkäufer nicht; Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen.
(4) Entgelte für die vermittelte Leistung werden, soweit nicht abweichend vereinbart, unmittelbar durch den Drittanbieter berechnet. Hiervon unberührt bleiben Entgelte des Verkäufers für eigene Leistungen, insbesondere für Einrichtung, Betreuung und wiederkehrende Leistungen nach § 6.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, für die Vermittlung eine Provision oder sonstige Vergütung vom Drittanbieter zu beziehen; hierauf hat der Kunde keinen Anspruch.
§ 6 Wiederkehrende Leistungen, Dauerschuldverhältnisse und monatliche Abrechnung
(1) Wiederkehrende Leistungen im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Verkäufer selbst erbrachte Leistungen mit fortlaufendem Leistungs- oder Bereitstellungscharakter, insbesondere die Bereitstellung, der Betrieb und die Betreuung von Anschlüssen an die Telematikinfrastruktur (TI-Anschlüsse, einschließlich TI-Gateway- bzw. „TI as a Service"-Lösungen), die Bereitstellung, der Betrieb, die Pflege und die Überwachung von Firewalls und sonstigen IT-Sicherheitssystemen (insbesondere Managed-Firewall-Leistungen) sowie ihrer Art nach vergleichbare Dienstleistungen, namentlich Monitoring-, Wartungs-, Update-, Support-, Softwarepflege- und Hosting-Leistungen. Soweit der Verkäufer einen TI-Anschluss lediglich nach § 5 vermittelt, erfasst dieser § 6 die vom Verkäufer selbst erbrachten wiederkehrenden Betreuungs-, Verwaltungs- und Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem vermittelten Anschluss.
(2) Mit der Bestellung wiederkehrender Leistungen kommt ein Dauerschuldverhältnis zustande. Die Vergütung wiederkehrender Leistungen erfolgt durch ein monatlich wiederkehrendes Entgelt; dessen Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Verkäufers.
(3) Die monatliche Berechnung beginnt mit der Bereitstellung bzw. Inbetriebnahme der jeweiligen Leistung, spätestens jedoch mit Ablauf von zwölf Monaten nach der Bestellung, es sei denn, der Verkäufer hat die Verzögerung der Bereitstellung zu vertreten. Der Beginn der Berechnung nach Satz 1 zweiter Halbsatz (Ablauf von zwölf Monaten nach der Bestellung) setzt ferner voraus, dass der Verkäufer dem Kunden seine Leistungsbereitschaft in Textform angezeigt hat; geht die Anzeige dem Kunden erst nach Ablauf der zwölf Monate zu, beginnt die Berechnung mit Zugang der Anzeige. Die Berechnung nach Satz 1 zweiter Halbsatz erfolgt auch dann, wenn die Bereitstellung, Inbetriebnahme oder Nutzung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat — insbesondere wegen unterbliebener oder verzögerter Mitwirkung —, noch nicht oder nur teilweise erfolgt ist.
(4) Verträge über wiederkehrende Leistungen haben eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten, beginnend mit dem Beginn der Berechnung gemäß Absatz 3. Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Hat die Berechnung nicht binnen achtzehn Monaten nach der Bestellung begonnen, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag über die betroffene wiederkehrende Leistung mit einer Frist von einem Monat in Textform zu kündigen.
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Monatliche Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats im Voraus fällig und in Rechnung gestellt; im Übrigen gilt § 10 (Preise und Zahlung) ergänzend.
§ 7 Digitale Inhalte und Lizenzschlüssel
(1) Digitale Inhalte werden dem Kunden durch Bereitstellung einer Downloadmöglichkeit, durch Zusendung an die angegebene E-Mail-Adresse oder durch Bereitstellung im Kundenkonto überlassen, und zwar unmittelbar nach dem Kauf, spätestens innerhalb von 24 Stunden, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2) Für Lizenzschlüssel gilt Absatz 1 entsprechend. Der Kunde darf den Lizenzschlüssel und die lizenzierte Software erst nach vollständiger Begleichung des vereinbarten Entgelts verwenden bzw. aktivieren.
(3) Maßgeblich für den Umfang der eingeräumten Lizenz sind die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers.
§ 8 Leistungen nach Kundenvorgaben; Einrichtung von Software
(1) Bei Leistungen, die nach Vorgaben des Kunden erbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen infolge unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Verkäufers.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge zurückzuweisen, bei denen aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein Verstoß gegen die geltende Rechtslage oder Rechte Dritter zu besorgen ist.
(3) Einrichtungsleistungen (insbesondere Installation und Konfiguration von Software) werden nach Absprache mit dem Kunden zu einem vereinbarten Termin durchgeführt. § 11 (Terminbuchungen) gilt entsprechend.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung gelieferter Sachen geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
§ 9 Kundenkonto
(1) Der Verkäufer kann dem Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung stellen, in dem Informationen über Bestellungen und gespeicherte Kundendaten bereitgestellt werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu aktualisieren.
(3) Es obliegt dem Kunden, bei der Benutzung der Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, die den vertraulichen und sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet. Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
(4) Der Verkäufer kann das Kundenkonto jederzeit mit einer angemessenen Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, kündigen oder bei missbräuchlicher Nutzung sperren. Laufende Verträge bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versandkosten sind in Produktpreisen inkludiert. Für die Abnahme von großen Mengen ist die Reduzierung von inkludierten Versandkosten ausgeschlossen.
(2) Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Vorkasse, SEPA-Lastschrift oder Kauf auf Rechnung. Bei Vorkasse ist die Zahlung mit Vertragsschluss fällig.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto und ohne Abschlag, Skonti oder sonstige Nachlässe fällig. Monatliche Entgelte für wiederkehrende Leistungen werden gemäß § 6 Absatz 6 abgerechnet.
(4) Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Verzugsfall ist der Verkäufer zudem berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Aufrechnung oder Zurückbehalt sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
§ 11 Terminbuchungen und Beratungsleistungen
(1) Terminbuchungen für Beratungsleistungen sind verbindlich und bedürfen einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch den Verkäufer.
(2) Terminabsagen oder -verschiebungen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen des Kunden behält sich der Verkäufer vor, den vereinbarten Beratungssatz für die gebuchte Zeit in Rechnung zu stellen.
(3) Die bei der Terminbuchung angegebenen Zeitangaben sind Schätzwerte und können sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten beim Kunden verlängern oder verkürzen. Der Verkäufer ist berechtigt, die tatsächlich aufgewendete Zeit abzurechnen.
(4) Bei Terminen, die mit einer Abrechnung pro 15-Minuten-Takt gekennzeichnet sind, wird jede angefangene Viertelstunde zum angegebenen Preis berechnet. Die Abrechnung erfolgt mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beratung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
§ 12 Versandbedingungen via GO! Express
(1) Für SLK‑Produkte erfolgt der Versand ausschließlich mit GO! Express & Logistics Deutschland GmbH, Bonn.
(2) Für den Versand müssen drei empfangsberechtigte Personen mit Titel, Vor- und Nachnamen genannt werden – die Angaben müssen exakt mit dem Ausweis übereinstimmen.
(3) Es werden zwei kostenlose Zustellversuche durchgeführt.
(4) Führt unrichtige oder unvollständige Namensangabe zu einem zweiten Zustellversuch, übernimmt der Kunde die anfallenden Rückversandkosten gemäß GO! Preisliste.
§ 13 Verlust der sicheren Lieferkette
(1) Mit Übergabe des Geräts an eine benannte Person sowie erfolgreicher Identitätsprüfung — dokumentiert durch Unterschrift und Ausweisvergleich — gilt die sichere Lieferkette als beendet und Rücknahme ausgeschlossen.
(2) Ein Versandversuch gilt als erfolgt, sobald Kontakt mit dem Empfänger aufgenommen wurde, auch bei Annahmeverweigerung oder Namensabweichung.
§ 14 Lieferzeit und Teillieferung
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager an die angegebene Adresse.
(2) Standardlieferzeit beträgt 3–5 Werktage, sofern nicht anders vereinbart. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit für Kunden zumutbar.
(4) Lieferverzug berechtigt erst nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Vorbehaltsware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Vorbehaltsware darf vom Kunden verarbeitet, jedoch nur in seinem eigenen Namen weiterveräußert werden; dabei erwirbt der Verkäufer Miteigentum am neuen Erzeugnis. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
§ 16 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (§§ 434 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Für Geräte und Software Dritter gilt ergänzend § 19.
(2) Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden (§ 377 HGB).
(3) Der Verkäufer kann nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachlieferung oder -besserung leisten. Scheitert dies, stehen dem Kunden Minderung oder Rücktritt zu.
(4) Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Garantie oder Produkthaftung sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe von § 18 Absatz 2.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Arbeitskonflikte, Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen oder die Unfähigkeit, Arbeit, Materialien, Ausrüstung oder Transport zu erhalten.
(2) Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
(3) Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte.
§ 18 Haftungsbeschränkung
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und erwartbaren Schaden.
(3) Im Rahmen des Absatzes 2 haftet der Verkäufer nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden — insbesondere Gewinn- oder Einkommensverluste, Nutzungsausfall der Ausrüstung, Datenverlust oder Kosten für Ersatzgeräte —, soweit diese nicht zum vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden im Sinne des Absatzes 2 gehören.
(4) Die kumulative Haftung des Verkäufers nach Absatz 2 ist auf die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, höchstens jedoch viertausend Euro, begrenzt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse (Absätze 2 bis 4) gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
(6) Wenn eine Inkassomaßnahme von einer der Parteien eingeleitet wird oder wenn sich der Verkäufer gegen eine Handlung des Kunden verteidigen muss, hat der Verkäufer Anspruch auf seine angemessenen Anwaltskosten und Auslagen, die vom Kunden zu zahlen sind.
§ 19 Produkte und Leistungen Dritter; Herstellergarantien
(1) Zusicherungen und Garantien im Rechtssinne bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
(2) Ein Auftragnehmer des Verkäufers ist ein Techniker oder Auftragnehmer, der im Namen des Verkäufers arbeitet, vom Verkäufer bezahlt wird und Zugang zum Service-Ticket-Verwaltungssystem des Verkäufers hat. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Handlungen anderer Techniker, Auftragnehmer oder Berater, die Dienstleistungen für den Kunden erbringen, die nicht unter seiner Kontrolle und Leitung stehen.
(3) Bei Geräten und Software Dritter bestehen Herstellergarantien und -supportleistungen neben den gesetzlichen Mängelrechten. Der Kunde wird sich für Ansprüche aus Herstellergarantien zunächst unmittelbar an den jeweiligen Hersteller wenden; die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer nach § 16 bleiben hiervon unberührt. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Einstandspflicht des Verkäufers für die Funktionsfähigkeit von Geräten Dritter besteht nicht.
(4) Der Verkäufer ist nicht haftbar für Ansprüche oder Forderungen Dritter gegen den Kunden aufgrund von Fehlern oder Auslassungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht werden.
(5) Für vermittelte Leistungen Dritter gilt ergänzend § 5.
§ 20 Haftungsausschluss für Angriffe und Sicherheitsvorfälle bei Verkauf und Installation einer Firewall
(1) Der Verkäufer und Installateur der Firewall übernimmt — vorbehaltlich der Regelungen des § 18 — keine Haftung für Schäden, die durch Cyberangriffe, Sicherheitslücken, unautorisierte Zugriffe oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle entstehen, auch wenn diese trotz der gelieferten und installierten Firewall auftreten. Eine vollständige Sicherheit gegen alle denkbaren Angriffsszenarien kann nicht garantiert werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Firewall nach Übergabe und Installation sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten, insbesondere notwendige Updates und Sicherheits-Patches zeitnah einzuspielen, soweit diese Aufgaben nicht durch eine gesondert beauftragte wiederkehrende Leistung (§ 6) vom Verkäufer übernommen werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Konfiguration und den laufenden Betrieb der Firewall sowie für weitere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen.
(3) Der Verkäufer und Installateur haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Firewall entstehen; § 18 bleibt unberührt.
(4) Die Firewall dient als technisches Sicherheitsinstrument, ersetzt jedoch keine Versicherung gegen Schadensfälle; auf § 21 Absatz 2 wird verwiesen.
§ 21 Versicherungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde erklärt sich bereit, eine Haftpflichtversicherung und eine Eigentumsversicherung abzuschließen, die alle Schäden an seinem Netzwerk sowie an allen Kunden des Kunden abdeckt, die durch das Funktionieren des Netzwerks des Kunden oder Übertragungen von seinem Netzwerk nachteilig beeinflusst werden.
(2) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Absicherung gegen mögliche Schäden aus Cyberangriffen den Abschluss einer Cyberversicherung zu prüfen und gegebenenfalls abzuschließen.
§ 22 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte, die erworbenen geschützten Inhalte (insbesondere Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationen und sonstige Arbeitsergebnisse des Verkäufers) zu vertragsgemäßen Zwecken zu verwenden, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2) Der Verkäufer behält sich die Nutzung der geschützten Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining ausdrücklich vor. Die geschützten Inhalte dürfen insbesondere nicht für die Entwicklung, das Training, das Programmieren, die Verbesserung und/oder das Anreichern von KI-Systemen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf generative KI-Systeme) verwendet werden.
§ 23 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
(2) Datenübermittlung erfolgt nur aus zwingenden rechtlichen Gründen oder zur Vertragserfüllung; im Rahmen der Vermittlung nach § 5 werden die erforderlichen Daten an den jeweiligen Drittanbieter übermittelt.
§ 24 Änderungen der AGB
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, um behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen Rechnung zu tragen, oder um Änderungen des Leistungsangebots oder technische Weiterentwicklungen abzubilden, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als vereinbart; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, werden die betroffenen Verträge zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, betroffene Dauerschuldverhältnisse ordentlich gemäß § 6 Absatz 4 zu kündigen.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Berlin Steglitz (AG Charlottenburg), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.